Beherrschungsvertrag zwischen ALBA und Interseroh rechtswirksam / Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Interseroh und ALBA ins Handelsregister eingetragen
| [27.05.2011] | Pressemitteilung der ALBA Group als RSS abonnieren |
Am 26. Mai 2011 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BEAV) zwischen der ALBA Group plc & Co. KG und der INTERSEROH SE ins Handelsregister eingetragen und ist somit rechtswirksam. Damit entsteht in Deutschland die einzige vertikal aufgestellte Unternehmensgruppe, die sowohl im Lizenzierungsmarkt, im Entsorgungsmarkt als auch in der Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen eine führende Rolle spielt.
Neben der Pflicht der ALBA Group plc & Co. KG zur Zahlung einer Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 3,94 Euro je Interseroh-Aktie sieht der Vertrag im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben eine Verpflichtung der ALBA Group plc & Co. KG vor, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der INTERSEROH SE dessen Interseroh-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 46,38 Euro je Interseroh-Aktie zu erwerben.
Dieses Barabfindungsangebot ist befristet und endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der INTERSEROH SE bekannt gemacht worden ist.
Nähere Details erhalten die Aktionäre bei ihrer jeweiligen Bank.
Dr. Axel Schweitzer, Vorstandsvorsitzender INTERSEROH SE: „Wir begrüßen die schnelle Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, die es uns schneller als erwartet ermöglicht, als einziger Vollsortimenter und Komplettanbieter künftig unseren Kunden alles aus einer Hand anzubieten – von Konzepten zur Abfallvermeidung und Rücknahme, über die Sammlung und das Recycling von Abfällen und Wertstoffen, die Versorgung der Industrie mit Rohstoffen bis hin zu geschlossenen Kreisläufen.“

