BDE: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz Enttäuschung für den Umweltwirtschaftsstandort Deutschland
| [09.02.2012] | News der Abfall- & Kreislaufwirtschaft als RSS abonnieren |
"[...] Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am gestrigen Abend auf letzte Änderungen am Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verständigt. Damit ist von einer endgültigen Verabschiedung und zeitnahen Inkraftsetzung des Gesetzes auszugehen.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. wertet die im Vermittlungsausschuss beschlossenen finalen Änderungen am Gesetzestext lediglich als kosmetische Korrekturen, die die falschen Weichenstellungen des Gesetzes nicht mehr verändern.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Vermittlungsausschuss hat sich am Ende wie erwartet nur noch mit Details befasst, die am Gesamtkontext nichts verändern. Ich sage es ganz offen, das vorliegende Gesetz ist enttäuschend. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft nicht – wie von der gesamten Branche und den Umweltverbänden erhofft und erwartet – jene Rahmenbedingungen, die für eine weitere Entwicklung des international hoch geachteten Recyclingstandorts Deutschland erforderlich wären. Wir werden feststellen, dass durch dieses Gesetz die Mengen der echten stofflichen Verwertung weiter zurückgehen.“
Die Politik habe das Klassenziel, so Kurth, hier leider klar verfehlt. Es sei den Regierungsparteien nicht gelungen, die noch in der Koalitionsvereinbarung von 2009 festgeschriebenen Ziele umzusetzen. Das Gesetz werde weder dafür sorgen, dass werthaltige Abfälle in Deutschland künftig mehr und besser recycelt werden, noch werde es mehr Wettbewerb unter fairen Bedingungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft geben.
Peter Kurth: „Es ist zu befürchten, dass durch die Schaffung neuer kommunaler Monopole bei der Sammlung werthaltiger Abfälle die Wertstofferfassung hierzulande in Zukunft von kommunaler Rosinenpickerei und intransparenten Strukturen geprägt sein wird. Die Zeche für die Abkehr von fairem Wettbewerb muss am Ende der Bürger über höhere Müllgebühren zahlen.“
Nach Auffassung des BDE verstößt die Einschränkung des Wettbewerbs eindeutig gegen europäisches Recht. Darüber hinaus werden zentrale Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie im Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht umgesetzt. Kurth: „Durch die Aufweichung der von Brüssel vorgegebenen 5-stufigen Abfallhierarchie wird die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling.“
BDE-Präsident Kurth kündigte an, dass der Verband unmittelbar nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen werde. Kurth: „Ich bin zuversichtlich, dass Brüssel unseren Argumenten folgt und nach genauer Prüfung des Gesetzestextes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen wird. Schließlich hat die Kommission im Sommer des letzten Jahres schon den Referentenentwurf in zentralen Punkten kritisiert und Nachbesserungen eingefordert, die bekanntermaßen ausgeblieben sind.“ [...]"
Quelle: BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
www.bde-berlin.org

