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Umwelt-Glossar


Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

WEEE

Durch das Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurde die WEEE-Richtlinie der EU (Directive on Waste Electrical and Electronic Equipment) in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Hersteller und Vertreiber (Inverkehrbringer) von Elektro- und Elektronikgeräten seit dem 24. März 2006 zur Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte verpflichtet. Gleichzeitig setzt das Gesetz die RoHS-Richtlinie um, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro(nik)-Geräten untersagt.

Jeder Inverkehrbringer von Produkten, die unter das ElektroG fallen, muss sich bei einer zentralen Stelle, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter das ElektroG fallen, muss sich bei einer zentralen Stelle, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), registrieren lassen. Die EAR ist ein von der Wirtschaft geschaffenes und mit behördlichen Befugnissen ausgestattetes Register unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes, das die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs überwachen soll.

Unterschieden wird zwischen Geräten, die von privaten Nutzern verwendet werden können (B2C-Geräte) und solchen, die nur im gewerblichen Bereich eingesetzt werden können (B2B-Geräte).

Wurden B2B-Geräte vor dem 24.03.2006 auf den Markt gebracht, ist der Nutzer für die Verwertung der Altgeräte verantwortlich. Für B2B-Geräte, die ab dem 24.03.2006 auf den Markt gebracht wurden, muss der Hersteller für den Nutzer eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen und für die Verwertung der Altgeräte sorgen. Es können jedoch zwischen Hersteller und Nutzer auch anders lautende Vereinbarungen getroffen werden.

Alle Elektro(nik)-Geräte, die in privaten Haushalten verwendet werden können, sind B2C-Geräte, auch wenn sie gewerblich eingesetzt werden. Die Hersteller sind für die Rücknahme und die Verwertung ihrer Elektro(nik)-Altgeräte und die damit verbundenen Kosten entsprechend ihrem Marktanteil verantwortlich. Zwischen "neuen" und "historischen" Altgeräten, d.h. solchen, die vor und solchen die nach dem 24.03.2006 in Verkehr gebracht wurden, wird nicht differenziert. Der Handel kann Altgeräte vom Endverbraucher zurücknehmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Mit der Registrierung muss der Hersteller für alle B2C-Geräte eine finanzielle Garantie in Form einer Bankbürgschaft, eines Versicherungsvertrages oder eines Sperrkontos nachweisen.

Private Endverbraucher können ihre Altgeräte an den kommunalen Sammelstellen in den dafür vorgesehenen Containern abgeben. Das Elektro-Altgeräte Register (EAR) bestimmt anhand der registrierten Mengen den Marktanteil jedes Herstellers in seiner Gerätekategorie und teilt den Herstellern die entsprechende Menge an Containern zu. Der Hersteller muss für die Abholung und die fachgerechte Verwertung der Altgeräte aus dem ihm zugeteilten Container sorgen. Er kann diese Verpflichtung jedoch mit Hilfe eines Entsorgungs- und Recycling-Dienstleisters erfüllen.