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Umwelt-Glossar


Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Verwertung

Vorschriften über die Verwertung von Abfällen sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt. Grundsätzlich hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Bei der Verwertung wird zwischen stofflicher und energetischer Verwertung unterschieden. Hier gilt, dass die besser umweltverträgliche Verwertungsart Vorrang hat.

Bei der stofflichen Verwertung unterscheidet man drei Formen:- Die Substitution von (Primär-) Rohstoffen aus Abfällen, zum Beispiel Papierfasern aus Altpapier, Stahl aus Stahlschrott;- die Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen für den ursprünglichen Zweck wie die Herstellung von Schmieröl aus Altöl;- die Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen für andere Zwecke, beispielsweise Kompost aus organischen Abfällen als Bodenverbesserer.

Von energetischer Verwertung spricht man, wenn der Hauptzweck in der Energiegewinnung und nicht in der Beseitigung von schadstoffhaltigen Abfällen oder in der Volumenreduzierung liegt. Dabei muss der Heizwert des Abfalls definierten Energiegehalten und Feuerwirkungsgraden entsprechen. Die entstehende Wärme muss selbst genutzt oder an Dritte abgegeben werden.