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Umwelt-Glossar


Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Verpackungsverordnung

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) stammt aus dem Jahr 1991 und wurde seitdem wiederholt novelliert und den Vorgaben aus der europäischen Verpackungsrichtlinie angepasst. Die Verordnung gehört zum sogenannten untergesetzlichen Regelwerk – sie bestimmt Detailregelungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Ziel der Verordnung ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern. Die Verpackungsverordnung ist eines der ersten Gesetze, in dem die Produktverantwortung festgeschrieben wurde. Auch die Regelung zum Einwegpfand resultiert aus der Verpackungsverordnung.

Die Verpackungsverordnung teilt Verpackungen in drei Gruppen ein: Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen.

Zusätzliche Umhüllungen der Verkaufsverpackungen zur Abgabe der Ware auf dem Wege der Selbstbedienung, zur Erschwerung des Diebstahls oder die vorwiegend der Werbung dienen, bezeichnet man als Umverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat unter anderem zum Ziel, unnötige Umverpackungen zu vermeiden.

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen.

Ab Januar 2009 gelten aufgrund der 5. Novelle der Verpackungsverordnung neue Regelungen für die Verpackungsrücknahme. Weitere Informationen dazu bieten die anderen Rubriken von Interseroh-News.