Umwelt-Glossar
Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.
Produktverantwortung
Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist nicht allein die möglichst umweltschonende Entsorgung von Abfällen. Es soll vielmehr auch dazu dienen, den Kreislaufgedanken bereits bei der Produktentwicklung zu verankern. Für Handel und Hersteller bedeutet das in erster Linie, dass für ein Produkt auch lange nach seinem Verkauf noch Kosten entstehen, die in eine sinnvolle Kalkulation einfließen müssen. Die Produzenten und Vertreiber sind nach dem Gebrauch eines Produkts auch für dessen umweltschonende Entsorgung verantwortlich.
Dies ist in der Verpackungsverordnung und in weiteren Gesetzen, z.B. in den Rücknahmeregelungen für Altöl, Batterien, Altautos oder für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte detailliert geregelt. Hersteller und Handel müssen sich infolgedessen bereits bei der Konzeption eines Produkts beziehungsweise vor dem Einkauf darüber informieren, welche Kosten mit der Entsorgung verbunden sind und wann diese ungefähr anfallen werden. Liegen bei den Verpackungen der Zeitpunkt des Verkaufs des Produkts und der Zeitpunkt der Rücknahme der entsprechenden Verpackung noch recht nahe beieinander, so müssen Elektrogeräte oft erst Jahre später entsorgt werden.




