Umwelt-Glossar
Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) trat 1996 in Kraft mit dem Ziel einer Umgestaltung der Abfallwirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft. Das Regelwerk, meist kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz genannt, unterscheidet Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung. Ein Gesetzesanhang erläutert, welche Abfälle unter diese Definitionen fallen. Zentral ist der Gedanke der Produktverantwortung. Nach dem Gesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch gesetzliche Maßnahmen als auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden.
Entscheidend ist ferner die Zielhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Danach sind Abfälle vorrangig zu vermeiden, insbesondere durch Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. Sie sind in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausscheiden, sind die Abfälle umweltverträglich zu beseitigen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird von einem umfangreichen Regelwerk begleitet, worin u.a. die Überwachung der Abfallentsorgung und Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe vorgegeben werden.
Das am 1. Februar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung hat zum Ziel, die Abfallbehörden und die betroffene Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Dadurch wurden zahlreiche Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt, u.a. wurden neue Begriffe eingeführt oder Pflichten, wie die Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten, gestrichen.




