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Umwelt-Glossar


Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Einwegpfand

Am 1. Mai 2006 trat eine Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die das viel gescholtene Einwegpfand alltagstauglich gemacht hat. Anders als zuvor kann man heute zum Beispiel eine Dose bei einem Händler in Hamburg kaufen und später bei einem anderen in München zurückgeben.

Die Regelungen besagen konkret, dass man jede Einweg-Pfandverpackung überall abgeben kann, wo Einweg-Pfandverpackungen aus demselben Material verkauft werden. Ausnahmen gibt es nur für kleine Händler mit Ladenflächen unter 200 Quadratmetern. Sie müssen nur Verpackungen der Hersteller zurücknehmen, die sie auch verkaufen.

Die Gebinde werden elektronisch über den EAN-Code gezählt und erfasst und anschließend gepresst beziehungsweise geschreddert, um Pfandmissbrauch zu verhindern. Das geschieht entweder in Rücknahmeautomaten direkt beim Händler oder in überregionalen Zählzentren, in denen der Inhalt aus zuvor beim Händler versiegelten Säcken gezählt wird. Die gewonnenen Daten geben Informationen über den Hersteller der Verpackung, so dass die Pfandverrechnung mit diesem und mit der Annahmestelle vorgenommen werden kann. Dieser komplexe EDV-Vorgang wird auf einer sehr hohen Sicherheitsstufe abgewickelt, die mit der Führung eines Bankkontos vergleichbar ist.

Siehe auch "Pfandpflicht".