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Umwelt-Glossar


Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Beseitigung

Abfälle, die nicht verwertet werden, sind laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen. Der Gesetzgeber kann Anforderungen an die Behandlung von Abfällen sowie an das Bereitstellen, das Überlassen, das Einsammeln, die Beförderung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung festlegen. Von diesen Ermächtigungen wurde durch die Ablagerungsverordnung, die Deponieverordnung und ergänzend durch die Technische Anleitung Abfall sowie die Technische Anleitung Siedlungsabfall Gebrauch gemacht. Grundsätzlich dürfen Abfälle zur Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Ausnahmen sind beispielsweise die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kraftwerken oder Zementöfen.