Umwelt-Glossar
Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.
Batterieverordnung
Altbatterien werden in Deutschland von allen Verkaufsstellen zurückgenommen. Seit 1998 muss jedes Unternehmen, das Batterien an Endverbraucher verkauft, diese nach Gebrauch auch wieder zurücknehmen. Die Stiftung "Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien", kurz GRS, organisiert u. a. seit Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998 die Rücknahme. Batterien bestehen zum größten Teil aus Metallen, die verwertet werden können. Der Anteil an giftigen Schwermetallen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Heute enthalten nur noch wenige Gerätebatterien Blei, Cadmium oder Quecksilber.
Eine Sonderstellung unter den Batterien haben Starterbatterien wie sie in Kfz oder Motorrädern Verwendung finden. Auch bei diesen Batterien gilt für den Handel die Rücknahme- und Hinweispflicht. Zudem ist vom Kunden ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben. Gibt der Kunde jedoch gleichzeitig eine gebrauchte Starterbatterie zurück, entfällt diese Pflicht. Händler können beim Verkauf zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Rückerstattung des Pfands mit der Rückgabe der Pfandmarke und der Batterie verknüpfen. Die Hersteller müssen die vom Handel angenommenen Batterien unentgeltlich zurücknehmen und vorschriftsmäßig entsorgen. Für die in Fahrzeugen beim Verkauf eingebauten Batterien gilt die Pfandpflicht nicht.




