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Umwelt-Glossar


Umweltdienstleistungen von A bis Z: Im Umwelt-Glossar der ALBA Group finden Sie Erklärungen und Informationen zu Fachbegriffen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Abfallrahmenrichtlinie

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wurde 1975 beschlossen und seither mehrfach überarbeitet. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Abfällen und ihrer Gefährlichkeit zu treffen, und zwar durch sparsame Nutzung der natürlichen Ressourcen, durch Entwicklung umweltschonender Produkte und durch die Entwicklung geeigneter Techniken zur Beseitigung gefährlicher Stoffe in Abfällen. In zweiter Linie sollen Abfälle stofflich oder energetisch genutzt werden. Die Richtlinie dient also dem Ziel, Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen, ohne dass die menschliche Gesundheit gefährdet wird und ohne dass Verfahren angewandt werden, die die Umwelt schädigen.

Seit 2005 steht die Richtlinie auf der Reformagenda der Europäischen Kommission. Eine Novelle der Richtlinie wird im Laufe des Jahres 2008 erwartet. Sie soll klare Definitionen für das Abfallmanagement schaffen und zur Vereinfachung des Abfallrechts beitragen. Vorgesehen sind eine fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren, Beseitigung), verbindliche Regelungen für die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten und für das Ende der Abfalleigenschaft.